Der Freiwillige Gemeindebeitrag wird im Dekanat Melsungen seit Sommer 2007 als freiwillige und regelmäßige Beitragszahlung von Gemeindegliedern und Freunden der Evangelischen Kirche erbeten. Dies wurde notwendig, um die lebendige Gemeindearbeit in den einzelnen Kirchengemeinden trotz sinkender Finanzzuweisung aufrecht zu erhalten. Die Beitragszahlungen werden gezielt für bestimmte Vorhaben in der jeweiligen Ortsgemeinde verwendet: z.B. für den Erhalt von Jugendarbeiterstellen, Kirchenmusik, eine neue Friedhofsorgel, ein Reparatur des Kirchenfensters u.a. Viele Menschen in unserem Kirchenkreis sehen dies als aktive Gestaltungsmöglichkeit kirchlicher Arbeit in unserer Region. Im Jahr 2019 haben insgesamt 1167 Spender eine Summe von 86.273,76 Euro gespendet.
Das Dekanat Melsungen ist dankbar, dass so viele Menschen die kirchliche Arbeit in unseren Gemeinden unterstützen.
Das örtliche Pfarramt informiert alle Beitragszahler über die Verwendung des Geldes und übersendet eine Spendenquittung.
Bankverbindungen und Zweckbestimmungen
Alle Konten sind bei der Evangelischen Bank Kassel, BLZ 520 604 10 / BIC: GENODEF1EK1
Kirchengemeinde
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IBAN |
Verwendungszweck 2019
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Altmorschen
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DE84520604100002921103
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Beschallungsanlage Klosterkirche
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Eubach
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DE55520604100002922401
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Heina
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DE49520604100002922606
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Dagobertshausen
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DE72520604100002921707
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Elfershausen
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DE55520604100002922207
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Hilgershausen
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DE32520604100002923009
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Felsberg/Böddiger
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DE90520604100002122103
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1) Sanierung Friedenskirche Böddiger
2) Sanierung Außentreppe Kirche Felsberg
3) allg. Gemeindearbeit
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Guxhagen
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DE51520604100002921600
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Ellenberg
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DE55520604100002922304
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Körle
Körle-Wagenfurth
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DE26520604100002923408
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allg. Gemeindearbeit + Turmuhr
Kapelle
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Empfershausen |
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DE26520604100002925303 |
Sanierung Kirche |
Lobenhausen
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DE26520604100002923602
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allg. Gemeindearbeit + Krippenfiguren
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Beiseförth-Malsfeld
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DE96520604100002923700
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Melsungen
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DE20520604100002923807
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Orgel u.a. |
Kehrenbach
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DE32520604100002923106
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Kinder- und Jugendarbeit
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Kirchhof
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DE32520604100002923203
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Kinder- und Jugendarbeit
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Obermelsungen
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DE09520604100002924102
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Vorplatz Kirche und Gemeindehaus
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Röhrenfurth
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DE03520604100002924307
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Kinder- und Jugendarbeit
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Schwarzenberg
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DE03520604100002924501
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Kinder- und Jugendarbeit
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Mörshausen
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DE20520604100002923904
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allgemeine Gemeindearbeit
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Adelshausen
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DE84520604100002921006
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allgemeine Gemeindearbeit
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Bergheim
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DE78520604100002921308
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allgemeine Gemeindearbeit
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Neumorschen
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DE09520604100002924005
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allgemeine Gemeindearbeit
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Binsförth
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DE78520604100002921405
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allgemeine Gemeindearbeit
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Konnefeld
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DE32520604100002923300
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allgemeine Gemeindearbeit
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Wichte
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DE94520604100002924900
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allgemeine Gemeindearbeit
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Pfieffe
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DE79520604100002924200
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Kirchenmusik
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Bischofferode
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DE78520604100002921502
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Zugang und Außenanlagen Kirche u.a.
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Vockerode
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DE94520604100002924706
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Erhaltung der Kirche
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Weidelbach
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DE77520604100002934809
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Erhalt/ Renovierung der Kirche
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Spangenberg
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DE94520604100002924609
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Kinder- und Jugendarbeit
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Elbersdorf
Schnellrode
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DE34520604100002922100
DE34520604100002924404
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Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendarbeit
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Landefeld/Metzebach/Nausis |
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DE34520604100002925109 |
Kinder- und Jugendarbeit + Gem.arbeit im Landetal |
Herlefeld |
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DE34520604100002922908 |
Kinder- und Jugendarbeit + Gem.arbeit im Landetal |
Wollrode
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DE83520604100002925001
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Grebenau
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DE49520604100002922509
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Wolfershausen, Brunslar, Deute |
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DE50520604100002126800
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1. besondere Ausstattung der Kirchen
2. Anschaffung von Gesangbüchern Friedhof
3. Kinder- und Jugendarbeit
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Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligen Gemeindebeitrag
1. Ich zahle doch Kirchensteuer, warum soll ich dann noch den Gemeindebeitrag zahlen?
Wir sind allen Kirchensteuerzahlern dankbar, dass sie mit großer Treue die finanzielle Grundlage für die kirchliche Arbeit legen. Das Angebot eines freiwilligen Gemeindebeitrags richtet sich vor allem an 4 Zielgruppen: (1) Etwa zwei Drittel der Mitglieder unserer Kirche zahlen keine Kirchensteuern, darunter viele Rentner. Für sie ist der Gemeindebeitrag eine Möglichkeit, einen regelmäßigen finanziellen Beitrag für die kirchliche Arbeit zu leisten. (2) Darüber hinaus gibt es Kirchenmitglieder, denen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Lohn- oder Einkommensteuer zu vermindern. Dadurch sinkt auch die Kirchensteuer. Auch für diesen Personenkreis ist der Gemeindebeitrag ein Angebot, je nach eigener Finanzkraft die kirchlichen Dienste zu unterstützen. (3) Außerdem gibt es Eltern, die selbst nicht Mitglieder der Kirche sind, deren Kinder aber der Kirche angehören. Ihnen machen wir das Angebot, die Ortsgemeinde durch den Freiwilligen Gemeindebeitrag zu unterstützen. (4) Schließlich gibt es auch Gemeindeglieder, die zusätzlich zur Kirchensteuer ihre Gemeinde vor Ort besonders unterstützen wollen. In jedem Fall ist der Gemeindebeitrag eine rein freiwillige Leistung. Seine Höhe kann jeder Beitragszahler selbst festlegen, ebenso ob seine Zahlungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen.
2. Warum reicht die Kirchensteuer nicht aus?
Durch die Bevölkerungsentwicklung nimmt die Zahl der Kirchensteuerzahler ab. Andererseits steigen die Personalkosten für die Mitarbeiterschaft und die Unterhaltungskosten für die kirchlichen Gebäude. Aus diesem Grund stehen viele unserer Gemeinden vor der Frage, entweder bewährte kirchliche Angebote zu reduzieren (z. B. professionelle Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik) oder neue Finanzquellen zu erschließen. Eine solche positive Möglichkeit ist der Freiwillige Gemeindebeitrag.
3. Was macht die Kirche mit der Kirchensteuer?
In der Kirche arbeiten Menschen für Menschen. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck investiert über 70 % der Einnahmen in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie beschäftigt über 12.000 Menschen mit mindestens einer halben Stelle, die mit mehr als 38.000 Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. In 940 Kirchengemeinden von Kurhessen-Waldeck wird sonntags Gottesdienst gefeiert. Wer seelsorgerliche Hilfe sucht, kann sich überall an Pfarrerinnen und Pfarrer wenden. Die Kirche begleitet Menschen in wichtigen Momenten des Lebens, wie etwa der Taufe, der Konfirmation, der Trauung und der Bestattung. Daneben gibt es vielfältige Bildungs- und kulturelle Angebote, z. B. Konzerte. Für die Kleinsten werden über 200 Evangelische Kindertagesstätten unterhalten. Außerdem gibt es in unserer Landeskirche 2.500 Gebäude, die Raum für viele Veranstaltungen bieten, darunter sind 1.200 Kirchen, von denen 800 unter Denkmalschutz stehen. Sie werden mit hohem finanziellen Aufwand für künftige Generationen erhalten.
4. Was geschieht mit meinem Freiwilligen Gemeindebeitrag?
Ihre Beitragszahlung wird gezielt für besondere Vorhaben in Ihrer Gemeinde verwendet. Am Beginn des Jahres erhalten Sie eine Information, wofür im kommenden Jahr das Geld verwendet werden soll. Nach Abschluss des Jahres werden Sie darüber informiert, was mit dem Geld geschehen ist.
5. Kann ich auch Amtshandlungen in Anspruch nehmen, wenn ich keinen Gemeindebeitrag bezahle?
Ja. Jedes Gemeindeglied der Evangelischen Kirche hat einen Anspruch auf die kirchlichen Amtshandlungen, wie Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung. Die seelsorgerliche Begleitung durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin ist unabhängig davon, ob und wie viel ein Mensch für die Kirche spendet oder Kirchensteuer zahlt.
6. Worin besteht der Vorteil einer Einzugsermächtigung?
Die Einzugsermächtigung ist der preiswerteste Zahlungsweg, weil weder für den Spender noch für die kirchliche Verwaltung Bankgebühren entstehen. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei der Buchung der Zahlungen geringer. Die Einzugsermächtigung macht es darüber hinaus möglich, dass jeder Beitragszahler einmal im Jahr durch einen Brief informiert wird, für welchen Zweck seine Beitragszahlung verwendet worden ist; denn durch die Einzugsermächtigung kennt unser Kirchenkreisamt die vollständige Anschrift des Beitragszahlers.
7. Kann ich den Gemeindebeitrag von der Steuer absetzen?
Ja. Zum Ende des Jahres erhält der Beitragszahler eine Spendenbescheinigung für seine Steuererklärung. Auf besonderen Wunsch kann die Spendenbescheinigung auch während des laufenden Jahres ausgestellt werden.